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Schweigepflicht

Verschwiegenheitsklausel

Vorab als Diplom-Gesundheits- und Krankenschwester unterlag ich seit Jahrzehnten dem strengen Datenschutzrichtlinien der Verschwiegenheit- und auch jetzt im Rahmen der Psychotherapie unterliege ich gemäß des Psychotherapiegesetzes (BGBl.Nr. 361/1990 ST0151) der strikten Schweigepflicht- sowohl über Ihren Namen, als auch den Inhalt des Gesprächs, wie auch über die Inanspruchnahme der Psychotherapie.

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Ich bin zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern.

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Diese Schweigepflicht gilt auch weiterhin nach Beendigung der Psychotherapie.

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